Im Jahr 2001 hat Rechtsanwalt Yves Junker die Kanzlei für Verkehrsrecht in Köln gegründet. Die Idee war eine konsequente Ausrichtung allein auf das Verkehrsrecht. Hier werden ausschließlich verkehrsrechtliche Fälle bearbeitet. Profitieren auch Sie von der über 10-jährigen Erfahrung.
Haben Sie nicht schnell genug gebremst und einen Auffahrunfall verursacht? Sind Sie bei einem Unfall verletzt worden? Oder haben Sie Ihr Auto an jemanden verliehen, der damit einen Unfall verursacht hat? Hat man Ihnen einen angeblich mangelfreien Gebrauchtwagen verkauft, der nach vier Wochen mit Getriebeschaden auf der Strecke geblieben ist? Haben Sie Ihren Führerschein eingebüßt, weil Sie angeblich unter Drogen oder Alkoholeinfluss gefahren sind? Sollen Sie zur MPU antreten? Ist ein gegen Sie verhängtes Bußgeld aus Ihrer Sicht ungerechtfertigt? Dies sind Beispiele für alltägliche Fälle, mit denen sich Rechtsanwalt Yves Junker beschäftigt. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht berät und vertritt er Sie
- bei Verkehrsunfällen
- im Verkehrsstrafrecht
- bei Bußgeldbescheiden/Ordnungswidrigkeiten
- in Führerschein- und Fahrerlaubnissachen
- bei Problemen mit der Kfz-Versicherung
- bei Autokauf
- Kfz-Leasing
- Kfz-Reparatur
- u.a.
Auf den weiteren Seiten erhalten Sie erste Informationen rund um das Verkehrsrecht. Wenn Sie sofort Hilfe benötigen, können Sie sich über die Kontaktbox an uns wenden. Wir garantieren eine schnelle Terminsvergabe.
Sie haben auch die Möglichkeit, uns online einen Verkehrsunfall oder ein Bußgeldverfahren zu melden. Nutzen Sie hierzu in der Kontaktbox den Button "Unfallschaden melden" bzw. "Bußgeld melden".