Mordvorwurf nicht bestätigt

Im Prozess um den tödlichen Verkehrsunfall vom 03.01.2019 in Alsdorf hat das Landgericht Aachen den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass der Angeklagte den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat. Stattdessen verurteilte die Schwurgerichtskammer den Angeklagten u.a. wegen Nachstellen eines illegalen Autorennens nach § 315d StGB.

Das Verteidiger-Trio um die Kölner Rechtsanwälte Jürgen Sauren, Yves Junker und Philipp Stangier hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft sowie zwei Nebenkläger haben Rechtsmittel eingelgt.