27. September 2016

Strafen für Nutzung von Handy / Mobiltelefon am Steuer

Die Benutzung eines Mobiltelefons ist ein Klassiker im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten. Seit dem 19.10.2017 ist ein Verstoß gegen die „Handy“-Regelung verschärft.

Wie hoch ist die Strafe wenn man mit Handy am Steuer erwischt wird?

Der einfache Handy-Verstoß wird jetzt grundsätzlich mit 100,00 € geahndet. Zusätzlich wird ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

Bei zusätzlicher Gefährdung erhöht sich die Geldbuße auf 150,00 €. Bei einer Unfallverursachung beträgt die Regelgeldbuße 200,00 €. Zusätzlich werden zwei Punkte fällig.

Der neu gefasste § 23 StVO umfasst jetzt auch die Benutzung von Geräten der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder.

Der Betroffene sollte sich nicht scheuen, einen Bußgeldbescheid wegen Handy-Verstoßes überprüfen zu lassen. Denn regelmäßig erfolgt die Feststellung des Verstoßes nur durch bloße Beobachtung von Polizeibeamten. Und auch die können einmal irren.

Rechtsanwalt Yves Junker verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in Bußgeldverfahren. Er kann Sie im Fall der Fälle vertreten.


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