Seit dem 01.05.2014 nennt sich das ehemalige Verkehrszentralregister Fahreignungsregister (FAER).
Während bislang erst bei Erreichen von 18 oder mehr Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wurde, gelten Verkehrsteilnehmer nach dem neuen Punktsystem bereits bei Erreichen von 8 oder mehr Punkten als zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet. Bei verkehrssicherheitsgefährdenden Verstößen werden nicht mehr zwischen 1-7 Punkten eingetragen, sondern es wird nur noch 1-3 Punkte geben. Zudem ist die Eintragungsgrenze von 40,00 € auf 60,00 € angehoben worden.
Hat ein Verkehrsteilnehmer im neuen Fahreignungsregister (FAER) 1-3 Punkte gesammelt, wird er vorgemerkt (grüner Bereich). Bei 4-5 Punkten erfolgt eine Ermahnung (gelber Bereich). Bei 6-7 Punkten gibt es eine Verwarnung (roter Bereich) und ab 8 Punkten erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Neu ist die Tilgung: Das zum Teil sehr komplexe frühere Tilgungsverfahren mit Tilgungshemmung und Überliegefrist ist entfallen. Jetzt wird jede Tat bzw. Zuwiderhandlung nach ihrer eigenen Tilgungsfrist gelöscht, ohne dass eine neue Tat eine vorangegangene Tat „mitzieht“.
Die verbleibenden Punkte werden nach folgendem Schlüssel in das neue FAER übertragen:
Punktestand vor dem Stichtag | Überführung in das neue Fahreignungsregister | Maßnahme |
1-3 | 1 | Vormerkung |
4-5 | 2 | Vormerkung |
6-7 | 3 | Vormerkung |
8-10 | 4 | Ermahnung |
11-13 | 5 | Ermahnung |
14-15 | 6 | Verwarnung |
16-17 | 7 | Verwarnung |
18 | 8 | Entziehung der Fahrerlaubnis |
Lassen Sie sich beraten. Rechtsanwalt und Fachanwalt Verkehrsrecht Yves Junker hat 20 Jahre Erfahrung in Führerschein- und Fahrerlaubnissachen.