Abstandsverstöße bilden einen Großteil der üblichen Ordnungswidrigkeitsverfahren. Dabei kommt überwiegend die Brückenmessung mittels VKS zum Einsatz. Je nach Fallgestaltung drohen (Regel-) Bußgelder sowie Fahrverbote zwischen 1 und 3 Monaten. Abstandsverstöße werden mit 1-2 Punkten im Verkehrszentralregister eingetragen.
Dem Betroffenen kann nur geraten werden, den Abstandsverstoß durch einen verkehrsrechtlich versierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. RA Yves Junker bearbeitet seit 20 Jahren Bußgeldverfahren, darunter hunderte Abstandsverstöße. Nicht selten kann der konkret vorgeworfene Verstoß gemindert werden. Auch sind die Möglichkeiten eines Absehens vom Fahrverbot zu erörtern. Hierzu ist zunächst Akteneinsicht zu beantragen. Darüber hinaus ist in jedem Fall das Tatvideo auszuwerten.