27. September 2016

Knöllchen im Ausland

Wer früher im Ausland wegen eines Verkehrsdeliktes auffällig wurde und Post nach Hause bekam, hatte in der Regel nichts zu befürchten. Die Europäischen Union hat hierauf reagiert und neue Vollstreckungsmöglichkeiten für ausländische Bußgeldstellen geschaffen.

Damit kann nunmehr auch eine rechtskräftige (EU-) ausländische Entscheidung in Deutschland vollstreckt werden. Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Justiz in Bonn.

Spätestens wenn Sie einen sog. Bewilligungsbescheid im Briefkasten vorfinden, ist es Zeit zu handeln. Rechtsanwalt Yves Junker hat als Mitglied des Europäischen Instituts für Verkehrsrecht die Entwicklungen in diesem Bereich über Jahre mit verfolgt. Er verfügt über die notwendigen Kenntnisse, um Sie erfolgversprechend zu vertreten oder zumindest Schadenbegrenzung zu betreiben.


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