5. November 2021

Promillegrenze in Deutschland: Alles was Sie wissen müssen!

Ab wie viel Promille darf man mit seinem Auto nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen? Und was gilt für anderen Bewegungsmittel, bspw. wenn man mit dem Fahrrad oder E-Roller unterwegs ist? Dieses häufig diskutiert Thema führt zu vielen Missverständnissen, da häufig falsche oder nicht mehr aktuelle Informationen kursieren.

Im folgenden Beitrag klären wir Sie über das Thema auf: 

  • wie sind die Promillegrenzen im deutschen Straßenverkehr
  • für wen gelten welche Regeln bzw. Promillewerte
  • was gilt für welches Fortbewegungsmittel
  • was sind die rechtlichen Konsequenzen, bspw. hinsichtlich eines Führerscheinentzugs oder MPU
  • warum es sich im Zweifelsfall lohnt sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen

Promillegrenze im Einzelnen: Was passiert bei wie viel Promille?

Hinsichtlich der jeweiligen Promillewerte herrschen häufig Unklarheiten: Den nicht für jeden Fahrer gelten dieselben Regeln: zum Beispiel herrschen für Fahranfänger in der Probezeit oder Fahrern unter 21 Jahren strengere Regeln. Auch hinsichtlich des Strafmaßes macht es einen Unterschied, ob man mit knapp über 0,5 Promille erwischt wurde oder mit deutlich höheren Werten.

Im Folgenden Abschnitt erklären wir Ihnen was die jeweiligen Promillewerte bedeuten, bspw. für wen welche Alkoholgrenze gilt und was die jeweiligen Konsequenzen für den Führerschein sind.

Promillegrenze 0,0

Die Alkoholgrenze von 0,0 Promille gilt für Fahranfängerinnen und Fahranfänger. § 24c StVG regelt ein Alkoholverbot.

Promillegrenze: 0,3

Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille gilt man als relativ fahruntauglich. Relative Fahruntauglichkeit erfordert aber die Feststellung, dass über den Alkoholkonsum hinaus, alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen (z.B. fährt der Verkehrsteilnehmer in Schlangenlinie, ohne Licht etc.). Konsequenz: Strafrechtliche Ermittlungen bis hin zur Verurteilung. Sind Ausfallerscheinungen nicht nachweisbar, gilt die 0,5 Promille-Grenze aus dem Ordnungswidrigkeitsrecht.

Promillegrenze: 0,5

Tatsächlich beinhalten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen im Strafrecht keine Promillegrenze. Lediglich im Ordnungswidrigkeitsrecht hat der Gesetzgeber eine konkrete 0,5 Promillegrenze in den Gesetzestext aufgenommen. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine Ausfallerscheinungen zeigt, erhält beim

  • 1. Mal: 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot
  • 2. Mal: 1000 Euro Bußgeld, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot
  • 3. Mal: 1500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot

Kommt es aber zwischen 0,3 und 1,09 Promille zu Ausfallerscheinungen oder gar einem Unfall, ist eine Bestrafung wegen § 316 StGB oder § 315 c StGB möglich.

Promillegrenze: 1,1

Bei der 1,1 Promillegrenze handelt es sich um einen Beweisgrenzwert aus dem Strafrecht. Wer mit 1,1 Promille oder mehr Alkohol im Blut ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt, gilt als absolut fahruntauglich. Diese Annahme der absoluten Fahruntauglichkeit ist unwiderlegbar. Die absolute Fahruntauglichkeit wird unabhängig vom eigentlichen Fahrverhalten angenommen. Auf Ausfallerscheinungen kommt es demnach nicht an. Konsequenz: Strafrechtliche Ermittlungen bis hin zur Verurteilung.

Promillegrenze: 1,6

Die 1,6 Promillegrenze hat außerdem Auswirkung auf die Erteilung bzw. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.  Wenn im Straßenverkehr ein Fahrzeug bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt wurde, ist regelmäßig ein MPU-Gutachten beizubringen. Alkohol am Steuer kann die Fahrtauglichkeit erheblich einschränken.

Die 1,6 Promillegrenze ist auch für Radfahrer relevant. Wegen des geringeren Gefährdungspotenzials beim Radfahrer ist der Beweisgrenzwert für die absolute Fahruntauglichkeit durch die Rechtsprechung auf 1,6 Promille angehoben worden.

Alkohol am Steuer: Wann droht welches Strafmaß?

Wird man mit erhöhten Alkoholwerten am Lenkrad erwischt wird, kann das Strafmaß sehr unterschiedlich ausfallen: In manchen Fällen wird die Trunkenheitsfahrt lediglich als Ordnungswidrigkeit gewertet, während es in schlimmeren Fällen als Straftat eingestuft wird – inklusive längerem Führerscheinentzug bis hin zu einer medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Auch Alter des Fahrers und das Bestehen der Probezeit kann hier eine wichtige Rolle spielen, wie die Trunkenheitsfahrt rechtlich eingestuft wird. Daher ist wichtig genau zu wissen, in welchen Fällen welche Konsequenzen drohen.

Im Folgenden beantwortet wir alle Ihre Fragen zum Thema Promillewerte & Strafmaß

Ordnungswidrigkeit oder Straftat bei Trunkenheitsfahrt?

Der Bußgeldkatalog sieht bei Alkohol am Steuer Geldbußen und Fahrverbot vor. Wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug mit 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das gleiche gilt ab einem Atemalkoholwert von 0,25 mg/l. Wer dabei erwischt wird, muss eine Geldbuße zahlen und erhält ein Fahrverbot. Im Wiederholungsfall steigt die Geldbuße und das Fahrverbot verlängert sich. Ab einem Promillewert von 1,1 liegt eine „absolute Fahruntauglichkeit“ vor – demnach liegt in solchen Fällen eine Straftat vor.

Ab welcher Promillegrenze erfolgt ein Führerscheinentzug?

Den Führerschein bekommt man bereits bei einer Überschreitung der 0,5 Promillegrenze temporär entzogen. Im Bereich 0,5 bis 1,0 Promille handelt es sich noch um eine Ordnungswidrigkeit. Wurde man das erste mit Alkohol am Steuer erwischt, dauert der Führerscheinentzug in diesem Fall nur einen Monat. Wurde man bereits zuvor bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt, ist mit einem Entzug der Fahrerlaubnis von 3 Monaten zu rechnen. Wird man mit über 1,0 Promille am Lenkrad erwischt, kann das Fahrverbot deutlich länger ausfallen. Denn es gilt: Ab einem Promillewert von 1,1 handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, da eine absolute Fahruntauglichkeit erreicht wurde. In solchen Fällen ist mit deutlich längeren Fahrsperren von einem halben Jahr oder mehr zu rechnen.

Ab welcher Promillegrenze droht eine MPU?

In der Regel droht eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) erst ab einem Promillewert von 1,6 Promille. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im März 2021, kann aber bereits bei einer Trunkenheitsfahrt im Bereich zwischen 1,1 und 1,59 Promille in manchen Fällen eine MPU drohen – nämlich dann, wenn trotz des Alkoholwerts keine Ausfallerscheinungen zu erkennen waren und man dadurch auf eine überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung des Verkehrsteilnehmers schließen kann. In solchen Fällen kann es ggfs. passieren, dass selbst unter einem Promillewert von 1,6 Promille die Fahreignung der Person angezweifelt wird und dadurch eine MPU verordnet wird.  

Welche Promillegrenze gilt in der Probezeit?

Für Fahranfängerinnen & Fahranfänger gilt keine Toleranz hinsichtlich Alkohol am Steuer: Solange man sich in der Probezeit befindet, gilt eine strikte Alkoholgrenze von 0,0 Promille. Wer mit Alkohol am Steuer in der Probezeit erwischt wird, dem droht mindestens ein Bußgeld § 24c StVG. Dasselbe gilt für alle Fahranfänger vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Wer zusätzlich Ausfallerscheinungen zeigt, kann wegen Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB betraft werden. Wer einen Unfall verursacht, kann wegen Straßenverkehrsgefährdung nach § 315 c StGB bestraft werden. Außerdem wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert.

Welche Promillegrenze gilt unter 21 Jahren?

Hat man das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht, gilt immer die Promillegrenze von 0,0 – unabhängig davon, ob man die Probezeit bestanden hat oder nicht. Erst wenn man das 21. Lebensjahr erreicht hat UND die Probezeit beendet hat, gilt die reguläre Promillegrenze von 0,5.

Unfall bei Alkohol am Steuer: Was sind die Konsequenzen?

Kommt es bei Alkohol am Steuer zu einem Unfall, dann ist ebenfalls wieder eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung § 315 c StGB denkbar.  Denn die konkrete Gefährdung ist denklogisch Durchgangsstadium auf dem Weg zum Schadenseintritt. Wer eine Straßenverkehrsgefährdung begeht, verliert regelmäßig den Führerschein (vgl. § 69 StGB).

Promillegrenzen bei weiteren Verkehrsmitteln: Fahrrad,

Bei Verkehrsmittel wie Fahrrad, E-Scooter & Co befinden sich viele Menschen häufig im Irrglauben, dass sie keine Konsequenzen zu fürchten haben, wenn sie mit erhöhte Alkoholwerten von der Polizei kontrolliert werden. Häufig denkt man, dass man lediglich bei Fahrten mit dem Auto Konsequenzen zu befürchten hat, wenn man den ein oder anderen Drink zu viel getrunken hat. Das ist aber nicht der Fall: Auch wenn das Strafmaß in der Regel nicht ganz so streng ist bei Autofahrten, muss man auch bei diesen Fortbewegungsmitteln mit Strafen rechnen, wenn man alkoholisiert im Straßenverkehr unterwegs ist – bis hin zum PKW-Führerscheinentzug.

Im Folgenden klären wir Sie auf, welche Regeln bei welchen Verkehrsmitteln gelten und mit welchen Strafen bei Nichteinhaltung zu rechnen ist:

Wie hoch ist die Promillegrenze für Radfahrer?

Die Promillegrenze für Fahrten mit dem Fahrrad liegt in Deutschland aktuell bei 1,6 Promille. Überschreitet man auf dem Fahrrad den Wert von 1,6 Promille und wird von der Polizei kontrolliert, muss man aber mit einer strengen Bestrafung rechnen: Denn ab 1,6 Promille wird man als Radfahrer als „absolut fahruntüchtig“ eingestuft. Rechtlich führt das zu drastischen Sanktionen: Es droht eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen – das entspricht einem vollen Monatsgehalt. Zudem erhält man zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Im schlimmsten Fall kann man sogar den Autoführerschein verlieren: Denn wenn man mit über 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt wird, wird eine MPU angeordnet. Fällt die MPU negativ aus, kann das PKW-Führerschein entzogen werden.

Kommt es jedoch zu einem Unfall, können Fahrradfahrer unter Alkoholeinfluss auch unter der o. g. Grenze von 1,6 Promille mit einem Bußgeld bestraft werden und in schlimmen Fällen sogar mit eine MPU angeordnet bekommen.

Promillegrenze E-Scooter / E-Roller

Für die in deutschen Großstädten immer häufiger vorkommenden E-Roller gelten dieselben Regeln wie für Autofahrer (siehe oben). D. h. wird man Promillewerten von 0,5 bis 1,09 erwischt, wird dies als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einem Bußgeld, Fahrverbot und Punkten in Flensburg bestraft. Wird man bei einer Fahrt auf dem E-Scooter mit 1,1 Promille oder mehr erwischt, gilt dies wie beim PKW als Straftat und kann zu Führerscheinentzug & MPU führen. Vor allem Fahrer, die sich noch in der Probezeit befinden oder unter 21 sind, riskieren bei einer alkoholisierten Fahrt über 0,0 Promille mit dem E-Scooter ihren Führerschein zu verlieren.

Zusammenfassung: Übersichtstabelle Promillegrenzen im Straßenverkehr

In der folgenden Tabelle sehen Sie eine Übersicht über die Promillegrenzen im deutschen Straßenverkehr – sowohl für Autofahrer als auch für andere Verkehrsteilnehmer, bspw. Fahrradfahrern & E-Scooter-Fahrer:

Tabelle: Übersicht Promillegrenzen
Die Promillegrenze für FahranfängerFür Fahranfänger gilt ein striktes Alkoholverbot
Die Promillegrenze für AutofahrerAutofahrer haben sich grundsätzlich an die 0,5 Promillegrenze zu halten
Die Promillegrenze für RadfahrerFür Radfahrer liegt der Promillegrenzwert bei 1,6 Promille
Die Promillegrenze für E-ScooterFür E-Scooter gilt der gleiche Grenzwert wie für Autofahrer

Fazit: Promillegrenzwerte

Wie man sieht, wird bis zu einem gewisse Grad eine leichte Alkoholisierung trotz Teilnahme am Straßenverkehr toleriert. Das gilt aber regelmäßig nur dann, solange nichts passiert bzw. solange keine zusätzlichen Ausfallerscheinungen erkennbar sind. Das gilt aber nicht mehr ab Werten über 1,1 Promille – ab dann begeht man eine Straftat. Und für Fahranfänger innerhalb der Probezeit und für Personen unter 21 Jahren gilt generell ein striktes Alkoholverbot. Doch nicht nur bei Fahrten mit dem PKW muss man sich an Regeln bzgl. des Alkoholkonsums halten, sondern auch bei anderen Verkehrsmitteln. Zum Beispiel müssen auch Fahrradfahrer mit Konsequenzen rechnen, wenn unter Alkoholeinfluss unterwegs sind. Für die immer beliebter werdenden E-Roller gelten sogar dieselbe Regeln wie für Autofahrer. Sie wurden mit Alkohol am Steuer angehalten? Rechtsanwalt Yves Junker prüft Ihren Fall diskret und professionell. Egal ob Bußgeldverfahren oder Straftat: Rechtsanwalt Yves Junker ist Ihr Anwalt bei Trunkenheitsfahrt.

Yves Junker: Ihr Fachanwalt bei Alkohol am Steuer

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Im Verkehrs-Strafrecht existiert kein gesetzlicher Grenzwert. Alkohol am Steuer wird aber als Straftat verfolgt, wenn bestimmte Beweisgrenzwerte überschritten werden. Das Strafrecht kennt den Beweisgrenzwert von 1,1 Promille. Zwischen 0,3 Promille und 1,09 Promille kommt relative Fahruntauglichkeit in Betracht. Wer also mit Alkohol im Blut in dieser Menge erwischt wird und Ausfallerscheinungen zeigt, kann strafrechtlich belangt werden. Ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille spricht man von absoluter Fahruntauglichkeit. Ab dann kommt eine Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt § 316 StGB (Strafgesetzbuch) in Betracht. Auf zusätzliche Ausfallerscheinungen kommt es dann nicht mehr an. Kommt es zu einer konkreten Gefährdung von Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert, kommt eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung § 315 c StGB in Betracht.