26. September 2016

Reparaturschaden: Schaden durch Werkstatt nach Reparatur

Wie wird der Reparaturschaden abgerechnet?

Bei einem Reparaturschaden haben Sie die freie Wahl. Sie können Ihr Fahrzeug reparieren lassen (konkrete Abrechnung) oder die Netto-Reparaturkosten laut Gutachten bzw. Kostenvoranschlag fordern (fiktive Abrechnung).

 

Was bedeutet konkrete Abrechnung?

Im Falle der konkreten Abrechnung wird das Fahrzeug in einer Werkstatt repariert. Ist der Unfall fremdverschuldet, trägt die gegnerische Versicherung die vollen Reparaturkosten. Darüber hinaus können Sie weitere Schadenpositionen geltend machen.

Während des Reparaturzeitraums kann der Geschädigte zudem Nutzungsausfall beanspruchen. Jedes Kfz ist in eine Nutzungsausfall-Klasse eingeordnet. Der Sachverständige führt dazu in seinem Gutachten aus.

Statt Nutzungsausfall kann auch ein Mietwagen angemietet werden. Die Höhe der erforderlichen Mietwagenkosten ist in der Praxis allerdings ein gängiges Streitthema zwischen Geschädigtem und Schädiger bzw. dessen Versicherung. Deshalb sollten die Modalitäten einer Anmietung vorab mit dem Anwalt besprochen werden.

Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten werden auch schon ab dem Unfalltag erstattet, wenn das Kfz nach dem Schadenereignis nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher ist. Allerdings ist der Geschädigte verpflichtet, den Zeitraum der Nichtnutzbarkeit gering zu halten. Die Unfallregulierung sollte demnach möglichst zügig betrieben werden.

Manchmal erleidet das Kfz durch den Unfall eine Wertminderung. Denn bei einer späteren Veräußerung muss der Verkäufer einen Vorschaden offenbaren. Weil viele Käufer am Markt für beschädigte Kfz weniger zahlen, erhält der Geschädigte eines Verkehrsunfall u.U. eine Wertminderung, um diesen Nachteil auszugleichen. Der Sachverständige führt dazu in seinem Gutachten aus.

Wird das beschädigte Kfz nach einem Unfall abgeschleppt, weil es nicht mehr verkehrssicher und/oder fahrbereit ist, können die Abschleppkosten vom Unfallgegner bzw. seiner Versicherung zurück verlangt werden.

Der Geschädigte erhält zudem eine Auslagenpauschale in Höhe von 25,00 Euro. Sind die unfallbedingten Auslagen höher, müssen sie durch entsprechende Belege nachgewiesen werden.

Beim unverschuldeten Verkehrsunfall gehören auch die Kosten eines Rechtsanwalts zum Unfallschaden. Sie dürfen sich von Beginn an anwaltlicher Hilfe bedienen und tragen kein Kostenrisiko.

 

Was bedeutet fiktive Abrechnung?

Bei der fiktiven Abrechnung wird das beschädigte Fahrzeug entweder unrepariert weiter gefahren oder zumindest teilrepariert, ohne dass eine Rechnung vorgelegt wird. In disen Fällen haben Sie Anspruch auf die im Gutachten bzw. Kostenvoranschlag kalkulierten Netto-Reparaturkosten (Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer).

Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten können hier maximal bei Teilreparatur anfallen. Da keine Rechnung vorgelegt wird, muss die Reparatur anderweitig nachgewiesen werden (zB. durch eine Reparaturbestätigung des Sachverständigen oder schlicht durch aktuelle Fotos vom Fahrzeug).

Eine Wertminderung ist reparaturunabhängig. Sie muss von der gegnerischen Versicherung gezahlt werden, auch wenn das Fahrzeug nicht repariert wird. Daneben sind weitere Schadenpositionen zu ersetzen, wie Abschleppkosten oder Auslagenpauschale.

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Alle Schadenpositionen müssen  im Einzelfall auf ihre Berechtigung geprüft werden.

 


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