Oftmals werden Fahrer, Beifahrer oder dritte Personen bei Verkehrsunfällen verletzt. Hieraus resultieren Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Der Unfallverursacher bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung müssen dann z. B. für Heilbehandlungskosten, Attestkosten, Verdienstausfall, entgangenen Gewinn usw. aufkommen. Der verletzten Person steht in der Regel auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu.