27. September 2016

Fahrlässige Körperverletzung & Tötung im Verkehr

Was versteht man unter fahrlässiger Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall?

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wegen fahrlässiger Körperverletzung wird in jedem Fall ermittelt, in dem bei einem Verkehrsunfall ein Unfallbeteiligter verletzt wird. In vielen Fällen können die Ermittlungsverfahren mit anwaltlicher Hilfe zur Einstellung gebracht werden. Warten Sie also nicht zu lange, sondern sprechen Sie mit einem verkehrsrechtlich spezialisierten Anwalt. RA Yves Junker berät und vertritt Sie, falls ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde.

Was versteht man unter fahrlässiger Tötung bei einem Verkehrsunfall? 

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In 2015 sind in Deutschland etwa 3.500 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen. So bedauerlich dieser Umstand auch sein mag, liegt die Zahl der Verkehrstoten damit im Vergleich zum Beginn der 1990er-Jahre dennoch um rund zwei Drittel niedriger.

Die Tötung einer Person zieht strafrechtliche Ermittlungen nach sich. Die überlebenden Unfallbeteiligten haben sich regelmäßig des Verdachts einer fahrlässigen Tötung zu erwehren, soweit ein entsprechender Sorgfaltspflichtverstoß wahrscheinlich erscheint oder nachgewiesen werden kann.

Zur Klärung des Unfallhergangs und der Verschuldensfrage ist es auch wichtig, dass die Ermittlungsbehörden ohne Zeitverlust die richtigen Maßnahmen ergreifen (beispielsweise Leichenblutentnahme, Obduktion, Beauftragung eines Sachverständigen zur Klärung des Unfallhergangs etc.). Hier sollte der Verteidiger möglichst früh mit eingebunden sein.

RA Yves Junker verfügt als Fachanwalt für Verkehrsrecht und aufgrund seiner Erfahrungen als Strafverteidiger über die nötigen Kenntnisse, Sie auch im Falle eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Tötung zu vertreten. Eine frühzeitige Beauftragung ist dabei elementar wichtig. Die Last möglicherweise für den Tod eines anderen Menschen verantwortlich zu sein und die damit einhergehenden psychischen Belastungen sollten kein Hinderungsgrund sein, sich im Strafverfahren den Beistand eines erfahrenen Verkehrsrechtlers zu sichern.


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