14. November 2018

Alkohol im Straßenverkehr

Ihr Anwalt für Trunkenheit im Verkehr

Yves Junker ist Ihr Anwalt bei Trunkenheitsfahrt. Sie wurden von der Polizei angehalten und hatten Alkohol im Blut? Dann sollten Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung setzen.

Die Trunkenheitsfahrt ist in § 316 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt. Tathandlung ist das Führen eines Fahrzeugs im (öffentlichen Straßen-) Verkehr. Der Fahrzeugführer muss fahrunsicher sein. Und zwar aufgrund des Genusses alkoholischer Getränke (oder anderer berauschender Mittel).

Trunkenheitsfahrt – Anwalt erklärt die Folgen

Wer betrunken Auto fährt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden. Im Gesetz heißt es dazu:

Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Darüber hinaus wird regelmäßig die Fahrerlaubnis entzogen. Die Führerscheinstelle wird angewiesen, vor Ablauf einer bestimmten Zeit (Sperrfrist) keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Anwalt bei Trunkenheitsfahrt - Alkohol am Steuer kann zum Führerscheinverlust führen
Quelle: fotolia

Wie verhalte ich mich nach einer Trunkenheitsfahrt?

Wenn Sie von der Polizei angehalten wurden, sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Geben Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift bekannt. Machen Sie ansonsten keine Angaben. Suchen Sie danach möglichst schnell einen Anwalt auf. Wenn Sie einen Äußerungsbogen in einer Trunkenheitsfahrt erhalten haben, sollten Sie ebenfalls zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und einen Rechtsanwalt beauftragen.

Brauche ich einen Anwalt nach Trunkenheitsfahrt?

Die Trunkenheitsfahrt wird beim Strafrichter am Amtsgericht angeklagt. Dort herrscht kein Anwaltszwang. Trotzdem ist es ratsam, sich nicht selbst zu verteidigen. In Trunkenheitsfällen geht es in erster Linie um Schadenbegrenzung. Die Höhe der Geldstrafe oder die Sperrfrist können positiv beeinflusst werden. Oft kann auch eine Hauptverhandlung vor Gericht vermieden werden. Dazu sollte man auf den Rat eines Profis zurück greifen.

Wann bekomme ich nach Trunkenheitsfahrt meinen Führerschein zurück?

In der Regel wird die Fahrerlaubnis entzogen. Der Führerschein wird eingezogen. Darüber hinaus wird eine Sperrfrist verhängt. Mit der Sperrfrist wird die Führerscheinstelle angewiesen, dem Täter vor Ablauf der Frist keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Die Sperrfrist beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Wie bekomme ich nach Trunkenheitsfahrt meinen Führerschein zurück?

Frühestens nach Ablauf der Sperrfrist kann eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Stellen Sie einen Antrag auf Wiedererteilung bei der Führerscheinstelle. Wer mit 1,6 Promille oder mehr den Führerschein verloren hat, muss zusätzlich eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) absolvieren.


RA Yves Junker blickt als Anwalt auf eine 20-jährige Erfahrung in der Bearbeitung von Trunkenheitsfällen zurück. Er berät und vertritt Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und vor Gericht.

Schildern Sie uns unverbindlich Ihren Fall. Benutzen Sie dazu das folgende Kontaktformular oder senden Sie uns eine E-Mail unter info@kanzlei-junker.de oder rufen Sie uns an 0221 / 272 349 38.