26. September 2016

Führerscheinentzug

Was ist unter Führerscheinentzug zu verstehen?

Der Führerscheinentzug ist eine einschneidende Maßnahme. Um die rechtliche Bewertung zu verstehen, muss man zunächst die Begriffe Fahrerlaubnis und Führerschein auseinander halten. Beide Begriffe werden umgangssprachlich gleich benutzt. Rechtlich sind die Begriffe zu trennen.

  • Unter Fahrerlaubnis ist die Berechtigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr zu verstehen. Die Fahrerlaubnis wird vom Staat erteilt. Üblicherweise müssen die Befähigung und die Eignung nachgewiesen werden. In der Praxis erfolgt das durch die theoretische und praktische Führerscheinprüfung.
  • Der Führerschein ist das Dokument, welches die Fahrerlaubnis nach außen dokumentiert.

Wer kann den Führerschein entziehen?

In Deutschland ist der Führerscheinentzug (genauer: die Entziehung der Fahrerlaubnis) zweigleisig geregelt. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist im Strafverfahren oder im Verwaltungsverfahren möglich. In strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wird die Fahrerlaubnis häufig auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Strafgericht vorläufig entzogen (§ 111a StPO). Im Strafurteil wird die Fahrerlaubnis entzogen, der Führerschein wird eingezogen und die Fahrerlaubnisbehörde wird angewiesen, vor Ablauf einer bestimmten Zeit keine neue Fahrerlaubnis auszustellen (Sperrfrist). Daneben kann die Führerscheinstelle  im Verwaltungsverfahren eine Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen.

Führerscheinentzug

Wann droht Führerscheinentzug?

Die Fahrerlaubnis kann immer dann entzogen werden, wenn sich jemand als ungeeignet und/oder nicht befähigt erweist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Im Strafverfahren betrifft das vor allem die Regelfälle des § 69 StGB

Im Verwaltungsverfahren kann die Fahreignung generell überprüft werden. Das ist auch ohne ein vorangegangenes Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren erfolgen.

Führerscheinentzug wegen Alkohol

Der häufigste Grund für einen Führerscheinentzug ist die Trunkenheitsfahrt. Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, dem drohen Bußgeld und Fahrverbot. In schwerwiegenderen Fällen drohen Geld- und Freiheitsstrafe und die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Bei Trunkenheit am Steuer wird häufig am Tatort der Führerschein sichergestellt (§ 94 Abs. 1 StPO). Wenn der Beschuldigte damit nicht einverstanden ist, wird der Führerschein beschlagnahmt (§ 94 Abs. 2 StPO).

Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 69 StGB), kann der Richter dem Beschuldigten durch Beschluss die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen (§ 111a StPO). Gegen diesen Beschluss kann der Beschuldigte durch seinen Anwalt eine Beschwerde erheben.

Führerscheinentzug wegen Drogen

Die Fahrt unter Drogen kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden. Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines der nachfolgend genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt.

CannabisTetrahydrocannabinol (THC)
HeroinMorphin
MorphinMorphin
CocainCocain
CocainBenzoylecgonin
AmfetaminAmfetamin
Designer-AmfetaminMethylendioxyamfetamin (MDA)
Designer-AmfetaminMethylendioxyethylamfetamin (MDE)
Designer-AmfetaminMethylendioxymetamfetamin (MDMA)
MetamfetaminMetamfetamin

Der Bußgeldkatalog sieht dafür folgende Sanktionen vor:

Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels500,00 €1 Monat Fahrverbot2 Punkte
Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels – bei einer Voreintragung im Fahreignungsregister 1.000,00 €3 Monate fahrverbot2 Punkte
Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels – bei mehreren Voreinträgen im Fahreignungsregister1.500,00 €3 Monate Fahrverbot2 Punkte

Treten zusätzlich Ausfallerscheinungen auf, kann die Fahrt auch als Straftat nach § 316 StGB verfolgt werden. Dafür drohen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Führerscheinentzug bei Fahrerflucht/Unfallflucht

In Fällen der Fahrerflucht kann ein Fahrverbot verhängt werden. Darüber hinaus kann aber auch die Fahrerlaubnis entzogen werden. Für das unerlaubte Entfernen gilt das allerdings nur, soweit ein Mensch verletzt oder getötet wurde oder Fremdsachschaden von zumindest 1.300,00 € eingetreten ist.

Führerscheinentzug durch die Führerscheinstelle

Auch die Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt/Führerscheinstelle) kann im Verwaltungsverfahren die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist (§ 3 StVG). Die Führerscheinstelle kann die Fahrerlaubnis insbesondere in folgenden Fällen entziehen:

Führerscheinentzug und Sperrfrist

Die Sperrfrist wird im strafrechtlichen Urteil festgelegt. Das Strafgericht weist die Führerscheinstelle im Urteil an, dem Angeklagten vor Ablauf der Sperrfrist keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Die Sperrfrist ist in § 69a StGB geregelt. Sie beträgt sechs Monaten bis zu fünf Jahre. Allerdings verlängert sich die Sperrfrist auf ein Jahr, wenn gegen den Täter in den letzten drei Jahren vor der Tat bereits einmal eine Sperre angeordnet worden ist. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet (isolierte Sperrfrist).

Wie bekomme ich den Führerschein zurück?

Den Führerschein erhält man über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zurück. Stellen Sie einen Antrag auf Wiedererteilung bei der Führerscheinstelle. Der Antrag darf frühestens sechs Monate vor Ablauf der festgesetzten Sperrfrist gestellt werden. Es gelten dieselben Vorschriften wie für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis. Eine neue Führerscheinprüfung ist nur dann erforderlich, wenn der Antragsteller die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und Befähigungen nicht mehr besitzt.

Führerschein im Ausland / EU-Führerschein

Es kommt immer wieder vor, dass Personen denen in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde, im EU-Ausland eine neue Fahrerlaubnis erwerben. Dabei hätten diese Personen, wenn sie in Deutschland eine Wiedererteilung ihrer Fahrerlaubbnis beantragt hätten, häufig eine Medizinisch-Psychologisches-Untersuchung (MPU; “Idiotentest”) zu absolvieren gehabt.

Ein solches MPU-Gutachten ist in anderen EU-Ländern unbekannt und wird deshalb nicht zur Voraussetzung für den (Wieder-) Erwerb der Fahrerlaubnis gemacht. Es taucht dann generell das Problem auf, ob der ausländische Führerschein auch in Deutschland Gültigkeit besitzt.

Häufig geraten diese Führerscheininhaber in Deutschland in Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StGB). Manchmal werden auch Fahreignungsüberprüfungen durch die Führerscheinbehörde angeordnet.

Es gibt zwischenzeitlich eine Fülle von Entscheidungen deutscher Straf- und Verwaltungsgerichte zu diesem Themenkreis. Aber auch der Europäische Gerichtshof hatte sich in der Vergangenheit immer wieder mit dieser Problematik zu beschäftigen.

Konkret geht es um die Auslegung europäischen Rechts in Form der Führerscheinrichtlinie(n) und der nationalen (deutschen) Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Prinzipiell gilt das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung. D.h. jeder EU-Mitgliedsstaat hat Führerscheine anderer Mitgliedsstaaten ohne Beschränkungen zu akzeptieren.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dies vor allem im sog. Kapper-Urteil (Rechtssache C-476/01) entschieden. Diese Rechtsprechung wurde in der Folgezeit verfeinert. Der ausländische Führerschein darf frühestens nach Ablauf der im deutschen Strafverfahren verhängten Sperrfrist erworben werden. Ferner muss das Wohnsitzerfordernis beachtet werden.

Gemäß Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 2006/526/EG (3. Führerscheinrichtlinie) gilt als Wohnort der Ort, an dem ein Führerscheininhaber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder – im Falle eines Führerscheininhabers ohne berufliche Bindungen – wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen dem Führerscheininhaber und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, d.h. während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, können schnell Probleme mit dem ausländischen Führerschein in Deutschland auftreten.

Sie haben Probleme mit Ihrem Führerschein oder Ihrer Fahrerlaubnis?

Das Fahrerlaubnisrecht ist eine komplizierte Materie. In kaum einem anderen verkehrsrechtlichen Rechtsgebiet ist die Einflussnahme der europäischen Rechtsetzung und Rechtsprechung stärker zu spüren. Diverse Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes haben die Anwendung des nationalen Rechts beeinflusst. Rechtsanwalt Yves Junker ist seit Jahren auf dem Gebiet des Fahrerlaubnisrechts tätig. Als Mitglied des Instituts für Europäisches Verkehrsrecht ist er auch mit den oben angesprochenen europarechtlichen Besonderheiten vertraut. Sie erhalten

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