§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Unfallflucht/Fahrerflucht

Rechtsanwalt Yves Junker aus Köln verteidigt seit mehr als 20 Jahren in Fällen von § 142 StGB. Er ist Experte bei Fahrerflucht und Unfallflucht.

Fahrerflucht und Führerscheinentzug: Ein Überblick

Fahrerflucht, auch bekannt als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), ist ein schwerwiegendes Vergehen im Straßenverkehr, das sowohl rechtliche als auch moralische Konsequenzen nach sich zieht. Besonders wenn dabei Sachschaden entsteht, können die Folgen für den verantwortlichen Fahrer drastisch sein. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten.

Strafen und Führerscheinentzug

Die Strafen für Fahrerflucht mit Sachschaden können je nach Schwere des Vorfalls variieren. § 142 StGB sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Fahrerflucht führt auch zu einem Führerscheinentzug, insbesondere wenn es sich um eine besonders gravierende Tat handelt. Bei einem bedeutenden Fremdschaden ab 1.500,00 EUR wird der Führerschein üblicherweise einkassiert. Die genaue Dauer des Führerscheinentzugs hängt von den örtlichen Gesetzen und den Umständen des Falls ab.

Strafmaß und Tabelle

Die Strafen für Fahrerflucht sind Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (§ 142 StGB). Strafmaßtabellen dienen nur als Anhaltspunkt für die zu erwartende Strafe, sind aber kein starres Regelwerk. Das Strafmaß wird durch die Rechtsprechung der Gerichte festgesetzt. Das Strafmaß variiert in den verschiedenen Gerichtsbezirken. Als Faustformel wird man als Ersttäter einer Fahrerflucht mir etwa einem Monatsgehalt Geldstrafe rechnen müssen. Es sind alle Faktoren zu berücksichtigen, wie etwa der entstandene Schaden, das Verhalten des Täters und mögliche Vorstrafen.

Beweislast bei Fahrerflucht

Polizei und Staatsanwaltschaft leiten das Ermittlungsverfahren. Danach wird über eine Anklage entschieden. Erst wenn das Gericht nach freier Beweiswürdigung von einer Unfallflucht überzeugt ist, kommt es zur Verurteilung. Dies kann durch Zeugenaussagen, forensische Beweise und andere Mittel erfolgen. Der Beschuldigte oder Angeklagte muss nicht an seiner Strafverfolgung teilhaben. Er darf Schweigen. Sein Schweigen darf ihm nicht belastend ausgelegt werden.

Falsche Beschuldigung

Es ist wichtig zu betonen, dass Fahrerflucht ein schwerwiegendes Verbrechen ist und falsche Anschuldigungen in dieser Hinsicht ernsthafte Konsequenzen haben können. Falls jemand zu Unrecht beschuldigt wird, ist es ratsam, sich umgehend an einen Anwalt zu wenden, um die eigenen Rechte zu schützen und sich angemessen zu verteidigen.

Dauer bis zur Anhörung – Wann kommt der Brief?

Nach einer Unfallflucht kommt die Polizei oft noch am selben Tag bei Ihnen zu Hause vorbei. Räumen Sie nicht vorschnell die Fahrereigenschaft ein. Am besten machen Sie erst einmal von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Ein Brief kommt in der Regel etwa zwei Wochen nach der Fahrerflucht. Das ist der Äußerungsbogen der Polizei. Auch hier sollten Sie nicht vorschnell antworten. Es ist wichtig, geduldig zu bleiben und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass der Fall angemessen behandelt wird. Die Zeit bis zur Anhörung oder Gerichtsverhandlung kann je nach Gerichtsbarkeit und Auslastung der Behörden variieren. Bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens vergehen nicht selten 8-12 Wochen.

Unfallflucht während der Probezeit

Besonders für Fahranfänger oder Personen in der Probezeit kann ein Führerscheinentzug wegen Fahrerflucht schwerwiegende Folgen haben. Neben dem Verlust der Fahrerlaubnis können weitere Maßnahmen wie Nachschulungen oder Verlängerungen der Probezeit verhängt werden. In jedem Fall ist es ratsam, bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Fahrerflucht sofort rechtlichen Rat einzuholen und sich angemessen zu verteidigen. Die Konsequenzen können erheblich sein, und eine professionelle Unterstützung kann dabei helfen, die bestmögliche Lösung zu erreichen.