E-Scooter

Seit dem 15.06.2019 sind E-Scooter auf deutschen Straßen zugelassen. Vermieter mit hippen Namen wie Lime, Circ, Bird, Voi, oder Tier buhlen seither um die Gunst der Kunden. Die Benutzung der E-Scooter unterliegt Regeln. Vielen Nutzern sind diese Regeln aber nicht geläufig.

Ab wann darf man E-Scooter fahren?

Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Braucht man für den E-Scooter einen Führerschein?

Nein. Man benötigt keinen Führerschein oder sonstige Prüfbescheinigung.

Gibt es beim E-Scooter Helmpflicht?

Nein. Die Benutzung eines Helms ist freiwillig. Er wird aber von Verkehrsverbänden empfohlen. In den Nutzungsbedingungen der Anbieter wird zum Teil eine Helmpflicht ausdrücklich geregelt. So heißt es z.B. beim Anbieter voi:

Sie sind zu einer sicheren Nutzung des Fahrzeugs und Ergreifung von notwendigen Maßnahmen, unter anderem zur Vermeidung von Unfällen, Sach- und Personenschäden, verpflichtet. Zu diesen Sicherheitsmaßnahmen zählen unter anderem: Tragen eines Schutzhelms mit CE-Zertifikat bzw. einem gleichwertigen oder höheren Standard, der entsprechend den Anweisungen des Herstellers in der richtigen Größe ordnungsgemäß aufgesetzt und befestigt wurde, sowie Tragen aller anderen geeigneten Schutzausrüstungen bei der Nutzung des Fahrzeugs.

https://www.voi.com/de/voi-user-agreement-12rr/

Wo darf man mit dem E-Scooter fahren?

Mit dem E -Scooter darf man auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen fahren. Erst wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu.

Darf ich mit dem E-Scooter entgegen der Einbahnstraße fahren?

Entgegen der Einbahnstraße darf ein E-Scooter nur gefahren werden, wenn es ausdrücklich erlaubt ist. Dafür gibt es ein spezielles Schild:

Nicht ausreichend ist die Erlaubnis für Fahrräder. Das Zusatzschild „Radfahrer frei“ (Zeichen 1022-10) gilt nicht für E-Scooter.

Welche Ampel gilt für E-Scooter?

Es gelten die ganz normalen Ampeln des fließenden Verkehrs. Wenn eine Fahrradampel vorhanden ist, gilt diese auch für E-Scoter.

Wieviele Personen dürfen auf dem E-Scooter fahren?

Personenbeförderung und Anhängerbetrieb sind nicht gestattet. Man darf also nur alleine fahren.

Muss man eine Versicherung abschließen?

Ja. Es ist eine Versicherungsplakette vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden Dritter auf. Eigene Schäden hat der Fahrer selbst zu tragen.

Welche Promille-Grenze gilt?

Ja. Es gelten dieselben Werte wie beim Autofahrer. Zu den Einzelheiten siehe hier. Wer betrunken fährt, kann wegen Trunkenheitsfahrt oder Straßenverkehrsgefährdung angezeigt werden.

Bußgelder und Punkte

Darüber hinaus sieht der Bußgeldkatalog eine Reihe von Sanktionen vor. Hier drohen Verwarnungs- oder Bußgelder. Bei einigen Verstößen sind auch Punkte in Flensburg fällig.

TatbestandFaPPunkte
Sie beförderten mit dem Elektrokleinstfahrzeug eine Person. 0 10,00
Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche 015,00
Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche und behinderten dadurch Andere. 020,00
Sie fuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug nebeneinander 015,00
Sie missachteten als Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs das Rotlicht der Lichtzeichen-anlage A160,00
Sie missachteten als Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. A1100,00

Den rechtlichen Rahmen gibt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vor.

§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anforderungen an das Inbetriebsetzen
§ 3 Berechtigung zum Führen
§ 4 Anforderungen an die Verzögerungseinrichtung
§ 5 Anforderungen an die lichttechnischen Einrichtungen
§ 6 Anforderungen an die Einrichtung für Schallzeichen
§ 7 Sonstige Sicherheitsanforderungen
§ 8 Personenbeförderung und Anhängerbetrieb
§ 9 Anwendung der Straßenverkehrs-Ordnung
§ 10 Zulässige Verkehrsflächen
§ 11 Allgemeine Verhaltensregeln
§ 12 Besonderheiten bei angeordneten Verkehrsverboten nach der Straßenverkehrs-Ordnung
§ 13 Lichtzeichen
§ 14 Ordnungswidrigkeiten
§ 15 Übergangsbestimmungen