Was wir machen
Unfallflucht
Gegen Sie wird wegen § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) ermittelt? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Rechtsanwalt Yves Junker ist Experte im Bereich des Verkehrsstrafrechts. Seit 2001 hat er unzählige Verfahren der Fahrerflucht und Unfallflucht bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht geführt. Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung. Rechtsanwalt Yves Junker ist mehrfach vom Magazin Focus als TOP-Anwalt ausgezeichnet.
Bußgeldbescheid & Einspruch
Lohnt sich ein Einspruch gegen Bußgeldbescheid? Diese Frage stellen viele Verkehrsteilnehmer, die geblitzt wurden. Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts oder außerorts? Oder haben Sie den Abstand unterschritten, eine rote Ampel überfahren oder ein Handy benutzt? Warten Sie auf den Anhörungsbogen oder wurde gegen Sie bereits ein Bußgeldverfahren eingeleitet? Die Bußgeldstelle hat anfänglich nur drei Monate Verjährungsfrist. Lassen Sie Ihren Fall durch Rechtsanwalt und Fachanwalt Yves Junker aus Köln prüfen. Dann kann man Akteneinsicht beantragen. Sie haben einen Bußgeldbescheid vorliegen? Dann warten Sie nicht zu lange! Sie haben nur 2 Wochen Zeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Nicht immer sind die Messungen ordnungsgemäß durchgeführt worden, weswegen sich eine erste Prüfung für Ihren Fall lohnt. Wir übernehmen die Ersteinschätzung für Sie und im Falle eines Bußgeldverfahrens stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir legen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und prüfen den Fall. Wenn es sein muss, in Kooperation mit namhaften Sachverständigenbüros. Das Anwaltsbüro Yves Junker in Köln ist Ihr Ansprechpartner für das Verkehrsrecht. Seit 21 Jahren bearbeiten wir bundesweit Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldbescheide. Setzen Sie auf die Erfahrung aus mehr als 4.000 Bußgeldverfahren.
Verkehrsstrafrecht
Wenn Sie wissentlich oder unwissentlich gegen das Verkehrsstrafrecht, in Form von Fahrer- oder Unfallflucht, Nötigung im Straßenverkehr, Alkohol am Steuer oder Fahren ohne Fahrerlaubnis, verstoßen haben, sollten Sie sich umgehend Hilfe von einem verkehrsrechtlich versierten Anwalt einholen, denn in diesen Situationen ist richtiges Handeln gefragt. Wir unterstützen Sie hier mit unserer Fachexpertise und prüfen die Rechts- und Sachlage für Ihren individuellen Einzelfall. Sie sind in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt und jetzt wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt? Dann nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch. Rechtsanwalt Yves Junker bearbeitet schwerpunktmäßig Verkehrsstrafsachen. Sie wurden mit Alkohol am Steuer angehalten? Die Polizei ermittelt wegen Trunkenheitsfahrt § 316 StGB oder Straßenverkehrsgefährdung § 315c StGB? Dann machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit Rechtsanwalt Yves Junker auf. Ihnen wird unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB vorgeworfen? Sie haben aber keinen Unfall oder Schaden bemerkt? Dann ist Rechtsanwalt Yves Junker aus Köln als Experte im Verkehrsrecht bei Unfallflucht oder Fahrerflucht der richtige Anwalt. Jemand hat Sie wegen Nötigung § 240 StGB oder Beleidigung § 185 StGB angezeigt? Auch hierfür sind wir Ihr Ansprechpartner.
Alkohol am Steuer & Trunkenheitsfahrt
Immer wieder kommt es vor, dass Menschen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto fahren und von der Polizei angehalten werden. Hierbei drohen Geld- oder Freiheitsstrafe. Aber vor allem kann man den Führerschein verlieren. Es kommt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Sie haben die Promillegrenze überschritten? Gegen Sie wird wegen Trunkenheitsfahrt § 316 StGB oder Straßenverkehrsgefährdung § 315c StGB ermittelt? Ihr Führerschein wurde sichergestellt? Ihre Fahrerlaubnis wurde vorläufig entzogen § 111a StGB? In so einer Situation, sollten sie unverzüglich handeln, um den Schaden zu begrenzen. Wir geben Ihnen Ratschläge, wie Sie sich am besten verhalten und wie Sie Ihre Fahrerlaubnis schnellstmöglich zurückerhalten können. Rechtsanwalt Yves Junker ist als Fachanwalt im Verkehrsrecht zu Hause. Er hat in seiner Praxis schon hunderte Fälle mit Alkohol am Steuer bearbeitet.
Yves Junker LL.M.
Fachanwalt für Verkehrsrecht Köln - seit 2001 tätig - Schnelle Terminvergabe - Ihr Anwalt bei Blitzer, Verkehrsunfall, Alkohol am Steuer/Trunkenheitsfahrt/Promillegrenze, Fahrerfluch/Unfallflucht, fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung, Verbotene Kraftfahrzeugrennen
Tel.: 0221 / 272 349 38
Fax: 0221 / 272 349 32
E-Mail:
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