Prüfbescheinigung BF17 im Ausland?

Die Prüfbescheinigung BF 17 gilt grundsätzlich nur in Deutschland. Die Prüfbescheinigung BF17 stellt einen „Führerscheinersatz“ dar. Sie wird im Ausland regelmäßig nicht als ordnungsgemäßer Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt.

Vor diesem Hintergrund ist davon abzuraten, im Ausland mit der Prüfbescheinigung BF 17 ein Kraftfahrzeug zu führen. Die Strafen sind zum Teil drastisch.

In Italien wird dem Fahrer z.B. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis vorgeworfen. Wer ohne Führerschein fährt, wird mit einer Geldstrafe von 2.257 Euro bis 9.032 Euro bestraft (Art. 116 Abs. 15 CS = Codice della strada = italienisches Straßenverkehrsgesetzes). Das benutzte Fahrzeug darf für drei Monate in Gewahrsam genommen werden. In Wiederholungsfällen darf das Fahrzeug beschlagnahmt werden.

Eine Ausnahme gilt für Österreich. Dort ist das Fahren mit der deutschen Prüfbescheinigung BF17 erlaubt. Es müssen die in Deutschland geltenden Voraussetzungen eingehalten werden. Diese Ausnahmeregelung beruht auf einem Ministerialerlass des österreichischen Verkehrsministeriums. Doch auch hier ist Vorsicht geboten. In Deutschland gilt die Prüfbescheinigung nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch drei Monate weiter. In Österreich gilt die Erlaubnis nur bis zum 18. Geburtstag des Inhabers der Prüfbescheinigung. Bei Zuwiderhandlung droht eine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.