Panne an der Messstelle Heumarer Dreieck auf der A3 in Köln. An der dortigen Messanlage (TraffiStar S 330) war fast ein Jahr lang ein zu niedriger Auslösewert eingestellt. Die Anlage blitzte jeden, der schneller als 60 km/h fuhr. Tatsächlich waren 80 km/h erlaubt. Nach Meldung des Kölner-Stadt-Anzeigers sollen mehrere 100.000 Verkehrsteilnehmer betroffen sein.
Grund dafür war eine fehlende Beschilderung vor der Messstelle. Die Bezirksregierung hatte anlässlich einer Baustelle Ende Februar 2016 eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h angeordnet. Die Baustelle endete bei Autobahnkilometer 0,90. Die dahinter befindliche Messstelle (Autobahnkilometer 0,83) wurde entsprechend eingerichtet.
Man ging davon aus, dass die 60 km/h damit auch als Geschwindigkeitsanordnung für die Messanlage gelten würden. Tatsächlich ist die Rechtslage eine andere. Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht in ihrer laufenden Nr. 55 vor:
„Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung ist nicht gekennzeichnet…wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.“
Die angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h galt also nur örtlich begrenzt für den Baustellenbereich. Hinter der Baustelle galt demnach die davor zuletzt angeordnete Höchstgeschwindigkeit. Und das war im konkreten Fall 80 km/h.
Für die Praxis bedeutet das:
Aktuell noch laufende Verfahren vor der Bußgeldstelle werden eingestellt. Noch laufende Verfahren vor dem Amtsgericht Köln werden abweichend vom Bußgeldbescheid entschieden, in dem jedem Betroffenen von der vorgeworfenen Geschwindigkeit 20 km/h in Abzug gebracht werden. Dies führt in vielen Fällen zur Einstellung, in etlichen Verfahren zu einer Herabsenkung der Geldbuße und in einige Verfahren sogar zum Wegfall des Fahrverbots.
Verkehrsteilnehmer deren Verfahren bereits (rechtskräftig) abgeschlossen sind, haben es deutlich schwerer. Rechtliche Grundlagen für eine Wiederaufnahme von Verfahren oder ein Begnadigungsverfahren gibt es. Die Stadt Köln hat nach Bekanntwerden der Panne allerdings sofort geblockt und erklärt, bei abgeschlossenen Verfahren gäbe es kein Geld zurück. Mittlerweile hat sich die Politik eingeschaltet und erste Befürworter möchten eine unbürokratische Erstattung bereits gezahlter Geldbußen. Das erscheint wünschenswert. Fraglich bleibt, wie bereits vollstreckte Fahrverbote entschädigt werden sollen und was mit (zu Unrecht) eingetragenen Punkten im Flensburger Fahreignungsregister passieren soll.