AG Köln stellt Verfahren wegen illegalen Rennens ein

Das Amtsgericht Köln hat am 28.05.2019 ein Verfahren wegen illegalen Rennens (§ 315d StGB) eingestellt. Rechtsanwalt Yves Junker trat in diesem Verfahren als Verteidiger für einen der Angeklagten auf. Die Teilnahme an einem Rennen konnte seinem Mandanten nicht nachgewiesen werden.

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Den fünf Angeklagten zwischen 29 und 47 Jahren wurde vorgeworfen, im Juli 2018 auf dem Militärring in Köln ein illegales Kraftfahrzeugrennen ausgetragen zu haben. Die Führerscheine und Motorräder der Angeklagten waren seit rund elf Monaten beschlagnahmt.

Der Vorwurf konnte im Prozess nicht erhärtet werden. Das Verfahren wurde am Ende gegen Auslagenerstattung eingestellt. Die Angeklagten erhielten noch in der Verhandlung ihre Führerscheine zurück.

Seit dem 30.10.2017 gelten Rennen zwischen Verkehrsteilnehmern nicht mehr als bloße Ordnungswidirgkiet sondern als Straftat. § 315d des Strafgesetzbuches (StGB) sieht hierfür Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Werden Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, kann Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verhängt werden. Bei Tötung oder Schwerstverletzung sieht das Gericht Freiheitsstrafe von einem bis 10 Jahren vor.