Rotlicht-Blitzer abgeschaltet
Die Stadt Düsseldorf hat acht Rotlicht-Blitzer vom Typ Traffipax Traffiphot III außer Betrieb genommen. Es hatte sich jüngst herausgestellt, dass diese Rotlicht-Überwachungsanlagen nicht der aktuellen Bauartzulassung entsprechen. Darunter befindet sich zum Beispiel die Anlage an der Kreuzung Herzogstraße/Corneliusstraße in Fahrtrichtung Rheinkniebrücke, die pro Jahr mehr als 1.500 Verstöße feststellt. Aber auch die Anlagen am Brehmplatz, am Freiligrathplatz und am Seestern sind betroffen.
Die Stadt Düsseldorf hat sämtliche Rotlicht-Überwachungsanlagen des o.g. Typs untersuchen lassen. In der Presseerklärung heißt es u.a.:
Im Rahmen einer von der Stadt umgehend veranlassten Befundprüfung durch den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen (LBME), die am Freitag, 16. Februar, abgeschlossen wurde, wurde festgestellt, dass keiner der geprüften acht Rotlichtüberwachungsstandorte die Anforderungen der aktuellen Bauartzulassung bezüglich des seitlichen Mindestabstandes der Induktionsschleifen einhält. Die Anlagen werden deshalb bis auf Weiteres nicht mehr verwendet.
Die aktuell noch laufenden Verfahren hat die Bußgeldstelle angehalten bzw. eingestellt. Interessanter ist allerdings die Frage, was mit den bereits abgeschlossenen Fällen passiert. Die Situation ähnelt der Kölner Blitzerpanne am Heumarer Dreieck aus dem vergangenen Jahr. An der dortigen (Geschwindigkeits-) Messanlage war fast ein Jahr lang ein zu niedriger Auslösewert eingestellt, der nicht mit der Beschilderung in Einklang stand. Hunderttausende Verkehrsteilnehmer wurden zu Unrecht belangt. Die Stadt Köln hatte ein Ausgleichsprogramm aufgelegt und bezahlte Bußgelder erstattet.
Wie kann man sich jetzt gegen Traffiphot III-Messungen wehren?
Die betroffenen Verkehrsteilnehmer sollten ihre Fälle von einem verkehrsrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Diese Überprüfung bleibt nicht auf Düsseldorf beschränkt, denn es ist nicht auszuschließen, dass auch andere Rotlicht-Blitzer von der Problematik betroffen sind.
Für die weitere Vorgehensweise kommt es u.a. darauf an, ob die Sache bei der Bußgeldstelle bearbeitet wird oder schon an das Amtsgericht abgegeben wurde, ob der Vorgang noch andauert oder bereits abgeschlossen ist und nicht zuletzt, ob ein möglicherweise verhängtes Fahrverbot schon vollstreckt ist oder nicht. Danach richten sich dann die weiteren Schritte.
Noch laufende Verfahren dürften zur Einstellung gebracht werden. Abgeschlossene Sachverhalte sind auf Erstattung zu prüfen. Möglicherweise können bereits gezahlte Bußgelder zurück verlangt werden.
Wer z.B. ein Fahrverbot mit sog. Vier-Monats-Frist hat und das Fahrverbot bisher noch nicht angetreten ist, der kann Vollstreckungsaufschub beantragen oder ein Gnadengesuch stellen. Punkte in Flensburg können durch Antrag auf vorzeitige Tilgung gelöscht werden.