Sie sind Beschuldigter eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens?
Je früher ein Anwalt beauftrag wird, desto größer sind die Chancen, dass Verfahren positiv zu beeinflussen und ein gutes Ergebnis zu erzielen. Bei frühzeitiger Beauftragung besteht nicht selten die Möglichkeit, dass Verfahren bereits im Vorfeld zur Einstellung zu bringen. Spätestens nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder einer Vorladung durch die Polizei sollten Sie uns kontaktieren.
RA Yves Junker verfügt über eine mehr als 15-jährige Erfahrung im Bereich des Verkehrsstrafrechts. In seiner Eigenschaft als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Verteidiger hat er in mehr als 1000 Verfahren mitgewirkt. Er kann Sie im (Verkehrs-) Strafverfahren vertreten und verteidigen. Im Bereich des Verkehrsstrafrechts kommen verschiedene Delikte in Betracht, die in unterschiedlichen Gesetzen ihre Normierung gefunden haben. Aus dem Strafgesetzbuch sehr häufig
daneben treten
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229)
- Fahrlässige Tötung (§ 222)
- Vollrausch (§ 323a StGB)
- Versicherungsmissbrauch (§ 265)
- Urkundendelikte (§§ 267 ff)
- Vortäuschen einer Straftat (§ 145d)
- Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a)
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b)
Aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird häufig ermittelt wegen
- Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21)
- Mißbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern (§ 22 b)
- Kennzeichenmissbrauchs (§ 22)
- Missbräuchlichem Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen (§ 22a)
Schließlich droht das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) wegen
- Fahrens ohne Versicherungsschutz (§ 6)