27. September 2016

Bußgeld rote Ampel

Sie haben eine rote Ampel überfahren? Im folgenden finden Sie alle Informationen zum Thema Bußgeld & Überfahren einer roten Ampel vom Verkehrsanwalt:

Rote Ampel / Bußgeldkatalog

Eine rote Ampel überfahren kostet Geld und manchmal den Führerschein. Der Bußgeldkatalog sieht folgende Sanktionen vor:

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. 90,00 € 1 Punkt
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten dadurch Andere 200,00 € 1 Monat Fahrverbot 2 Punkte
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall 240,00 € 1 Monat Fahrverbot 2 Punkte
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 200,00 € 1 Monat Fahrverbot 2 Punkte
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten dadurch Andere. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 320,00 €1 Monat Fahrverbot2 Punkte
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 360,00 €1 Monat Fahrverbot2 Punkte

Rote Ampel überfahren – Länger als 1 Sekunde rot

Wenn Sie eine rote Ampel überfahren und es ist bereits länger als 1 Sekunde rot, spricht man von einem „qualifizierten Rotlichtverstoß“.

rote ampel überfahren

Dafür sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 200,00 € vor. Außerdem gibt es einen Monat Fahrverbot. In Flensburg werden 2 Punkte eingetragen.

Rote Ampel überfahren mit Unfall

Wenn Sie eine rote Ampel überfahren und dabei einen Verkehrsunfall verursachen, sieht der Bußgeldkatalog mindestens 240,00 € Geldbuße vor. War die Ampel bereits mehr als eine Sekunde rot, erhöht sich die Geldbuße auf 360,00 €. Hinzu tritt ein Fahrverbot von einem Monat. In Flensburg werden 2 Punkte eingetragen.


Ihnen wird ein Rotlichtverstoß vorgeworfen? Dann sollten Sie schnellstens einen verkehrsrechtlich versierten Anwalt einschalten. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Yves Junker nimmt für Sie Akteneinsicht und vertritt Sie vor der Bußgeldstelle und vor Gericht.

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Rotlichtüberwachung

Die Rotlichtüberwachung erfolgt typischerweise stationär durch spezielle Verkehrsüberwachungsanlagen wie z. B.

Häufig erfolgt die Rotlichtüberwachung auch gezielt durch die Polizei. Dabei postieren sich die Beamten an geeigneter Stelle und beobachten den anlaufenden Verkehr und die Ampel.

Naturgemäß ist diese Form der Überwachung anfälliger für Fehler. Die gleichzeitige Inaugenscheinnahme der Haltelinie, der Ampel und eines Fahrzeugs setzt Übung voraus. Nicht selten stellt sich bei der Vernehmung der Beamten in der Hauptverhandlung heraus, dass eine eindeutige Zuordnung eines Rotlichtverstoßes ausscheidet.

Es bestehen außerdem Möglichkeiten, vom Fahrverbot wegzukommen. So liegt beispielsweise bei einem „Mitzieh-Effekt“ (Fahrer hat Rot und fährt los, weil er irrtümlich eine andere Ampel beachtet bzw. auf einer anderen Spur Fahrzeuge bei Grün losfahren) keine grobe Pflichtverletzung vor, was ein Absehen vom Fahrverbot möglich macht.


Rechtsanwalt Yves Junker vertritt Sie bei allen Rotlichtverstößen. Schildern Sie uns unverbindlich Ihren Fall. Benutzen Sie dazu das folgende Kontaktformular oder rufen Sie uns an 0221 / 272 349 38.