Der aktuelle Bußgeldkatalog 2024

Der aktuell gültige Bußgeldkatalog ist am 09.11.2021 in Kraft getreten. Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung kam es zu einer Vielzahl von Neuregelungen. Die Folge sind höhere Bußgelder z.B. beim Falschparken oder der rechtswidrigen Nutzung einer Rettungsgasse. Darüber hinaus werden zahlreiche Regelungen zum Schutz von Radfahrern eingeführt.

Quelle: BMVI

Rechtsanwalt Yves Junker aus Köln ist spezialisierter Anwalt bei Blitzer. Er hilft kompetent bei Bußgeld und Fahrverbot. Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Dann lassen Sie uns Einspruch einlegen und die Sache prüfen. Technische Auffälligkeiten beim Blitzer? Wir gehen dem mit namhaften Sachverständigen nach. Wir prüfen außerdem die Verjährung.

Was kosten Geschwindigkeitsverstöße innerorts und außerorts?

Die zum 28.04.2020 eingeführten neuen Fahrverbote (innerorts ab 21 km/h zu schnell ist bzw. außerorts mit 26 km/h zu schnell) wurden wieder gestrichen. Sie waren wegen eines Verstoßes gegen das sog. Zitiergebot nichtig! Für die Fahrverbote wegen überhöhter Geschwindigkeit gelten jetzt wieder die ursprünglichen Grenzen innerorts ab 31 km/h zu schnell und außerorts ab 41 km/h zu schnell.

Bei wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 25 km/h kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls ein Fahrverbot fällig werden. Die einschlägigen Regelungen finden sich in § 4 der Bußgeldkatalogverordnung.

Die Geldbußen für zu schnelles Fahren wurden jedoch erheblich angehoben. Die Regelgeldbuße für Geschwindigkeitsverstöße innerorts wurde auf bis zu 800,00 EUR angehoben. Zu schnelles Fahren außerorts kann bis zu 700,00 EUR kosten. Einige Oberlandesgerichte haben zudem eine strenge Rechtsprechung im Hinblick auf den Vorsatz. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 40 % der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird auf Vorsatz geschlossen und die Geldbuße verdoppelt.

ÜberschreitungRegelsatz / Punkte innerortsRegelsatz / Punkte außerortsFahrverbot innerortsFahrverbot außerorts
bis 10 km/h30 €20 €
11-15 km/h50 €40 €
16-20 km/h70 €60 €
21-25 km/h115 €/1 Punkt100€/1 Punkt
26-30 km/h180 €/1 Punkt150 €/1 Punkt
31-40 km/h260€/2 Punkte200 €/1 Punkt1 Monat
41-50 km/h400 €/2 Punkte320 €/2 Punkte1 Monat1 Monat
51-60 km/h560 €/2 Punkte480 €/2 Punkte2 Monate1 Monat
61-70 km/h700 €/2 Punkte600 €/2Punkte3 Monate2 Monate
über 70 km/h800 €/2 Punkte700 €/2 Punkte3 Monate3 Monate
aktueller Bußgeldkatalog 2024

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Wann verjährt ein Bußgeld?

Die anfängliche Verjährung bei Verstößen nach § 24 StVG beträgt 3 Monate. Mit dem Erlass des Bußgeldbescheids verlängert sich die Verjährungsfrist auf 6 Monate. In § 33 OWiG finden sich diverse Unterbrechungstatbestände. Bei jeder (wirksamen) Unterbrechung beginnt die Verjährungsfrist von vorne zu laufen.

RA Yves Junker bearbeitet seit 2001 Bußgeldfälle. Er hat unzählige Verjährungen geprüft. Nicht selten müssen Verfahren wegen Eintritts der Verjährung eingestellt werden.

Was ändert sich bei Halt- und Parkverstößen?

Das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen (neu) wird im neuen Bußgeldkatalog teurer. Für diese Verstöße werden die Geldbußen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Bei Behinderung oder Gefährdung droht außerdem der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister.

Neu eingeführt wird der Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge. Dafür wird ein Verwarngeld von 55 Euro fällig.

Das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve wird zukünftig statt mit 15 Euro mit 35 Euro geahndet. Für allgemeine Halt- oder Parkverstöße werden die Bußgelder von bis zu 15 Euro auf bis zu 25 Euro angehoben.

Was ändert sich für Radfahrer?

Beim fehlerhaften Abbiegen oder bei Verletzung der Sorgfaltspflicht beim Ein- oder Aussteigen werden die Geldbußen verdoppelt. Beim Überholen von Radfahrern ist jetzt ein Seitenabstand von 2 Metern einzuhalten (innerorts 1,5 Meter).

Lohnt sich ein Einspruch gegen Bußgeldbescheid?

Viele Geschwindigkeitsmessungen können beanstandet werden. Zahlen Sie nicht vorschnell. Akzeptieren Sie einen Bußgeldbescheid erst nach Überprüfung durch einen Fachmann. Herr Rechtsanwalt Yves Junker ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht seit mehr als 20 Jahren in Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten tätig. Dabei hat er mehr als 4000 Fälle betreut. Dabei wird er von namhaften Sachverständigen unterstützt, wenn es um technische Fragen geht.

Toleranz bei Blitzer

Bei den klassischen Geräten zur Geschwindigkeitsüberwachung wird immer eine Toleranz für Messfehler oder menschliche Unzulänglichkeiten abgezogen. Die Toleranz beträgt 3 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h und 3% der gemessenen Geschwindigkeit bei Geschwindigkeiten oberhalb von 100 km/h. Beim Video-Nachfahr-System Provida kommen grundsätzlich 5 % in Abzug. Komplizierter wird es bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren. hier gibt es eine unterschiedliche Handhabung durch Polizei und Gerichte. Rechtsanwalt Yves Junker kann Sie in solchen Fällen vertreten und ist mit der jeweiligen obergerichtlichen Rechtsprechung im Messbezirk vertraut.