BGH hebt das gegen unseren Mandanten verhängte Urteil des LG Aachen auf

Vor zwei Jahren hatte die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aachen unseren Mandant wegen Nachstellens eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit der Folge des Todes und der schweren Gesundheitsbeschädigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs (6) Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mandanten u.a. wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt. Dieser Vorwurf wurde vom Landgericht Aachen nicht bestätigt.

Gegen das Urteil hatten die Kölner Verteidiger Sauren, Stangier und Junker Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Die Staatsanwaltschaft Aachen legte ebenfalls Revision ein. In der Revisionshauptverhandlung am 24.06.2021 hat der BGH die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen. Der Revision der Verteidigung wurde vollumfänglich stattgegeben. Das Urteil des Landgerichts Aachen wurde mitsamt seiner Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird an das Landgericht Aachen zurückverwiesen und es kommt zur Neuauflage.