27. September 2016

Straßenverkehrsgefährdung

Eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung kann Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Der Verstoß ist mit Punkten im Fahreignungsregister bedroht. Im Falle der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis und ordnet eine Sperrfrist an.

§ 315c StGB ist ein konkretes Gefährdungsdelikt. Es muss also eine konkrete Gefahr für anderer  Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert verursacht werden. Das Gesetz kennt verschiedene Handlungsalternativen. In Absatz 1 Nr. 1 der Vorschrift sind die Fälle geregelt, in denen der Verkehrsteilnehmer Alkohol und/oder Drogen konsumiert hat oder sonstige geistige und/oder körperliche Mängel aufweist. Absatz 1 Nr. 2 stellt die dort abschließend genannten Verhaltensweisen unter Strafe.

Soweit gegen Sie ermittelt wird oder bereits Anklage vorliegt, sollten Sie in jedem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. RA Yves Junker verfügt über eine mehr als 15-jährige Erfahrung im Verkehrsstrafrecht und berät und vertritt Sie gern.


Schildern Sie uns unverbindlich Ihren Fall. Benutzen Sie dazu das folgende Kontaktformular oder rufen Sie uns an 0221 / 272 349 38.