Yves Junker hat am 55. Deutschen Verkehrsgerichtstag teilgenommen

Vom 25. – 27.01.2017 tagte der Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar.  In acht Arbeitskreise wurden Empfehlungen zu verschiedenen verkehrsrechtlichen Fragestellungen abgegeben. RA Yves Junker hat in diesem Jahr am Arbeitskreis I teilgenommen „Fahrverbot als Nebenstrafe bei allgemeiner Kriminalität„. Bislang wird ein Fahrverbot klassischerweise nur als Nebenstrafe bei Straftaten verhängt, die einen engen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr aufweisen. Ein neuer Gesetzesvorschlag will das Fahrverbot auf allgemeinere Straftatbestände wie Körperverletzung, Steuerdelikte oder die Nichtzahlung von Unterhalt erweitern. Die Empfehlungen des Arbeitskreises zu diesem Thema finden Sie hier.